LG Kassel: Werbung mit „Made in Germany“ auf Etikett eines Desinfektionsmittels irreführend

Das LG Kassel hat am 05.02.2026 entschieden, dass auf der Umverpackung eines Desinfektionsmittels nicht mit „Made in Germany“ geworben werden darf, da hierfür kein ausreichender sachlicher Grund besteht; die Nennung der Unternehmenswebseite ist hingegen zulässig.

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