Das LG Gießen hat mit Beschluss vom 06.04.2020 die Online-Werbung „Corona-Infektion: Wie wir uns mit Vitalpilzen schützen können!“ als wettbewerbswidrig untersagt.
Das LG Gießen hat mit Beschluss vom 06.04.2020 die Online-Werbung „Corona-Infektion: Wie wir uns mit Vitalpilzen schützen können!“ als wettbewerbswidrig untersagt.