Das Oberlandesgericht Stuttgart hat ausweislich der eigenen Presseerklärung mit Urteil vom 08. Februar 2018 die unmittelbar vor den Olympischen Spielen 2016 erscheinende LIDL-Werbung nicht als Verstoß gegen das Gesetz zum Schutz des olympischen Emblems und der olympischen Bezeichnung bewertet.
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