Der Bundesgerichtshof hat nach eigener Pressemitteilung mit Urteil vom 15. Februar 2018 das Verfahren des Taschen- und Rucksackherstellers „Ortlieb“ gegen Amazon über die Frage der Verletzung der Marke „Ortlieb“ durch Verwendung als Suchwort auf der Amazon-Plattform an das OLG München als zurück verwiesen.
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