OLG Frankfurt a.M.: Kein UWG-Anspruch bei bewusster Markenrechtsverletzung eines Mitbewerbers gegenüber Dritten

Das OLG Frankfurt a.M. hat mit Beschluss vom 03.02.2026 entschieden, dass ein Unternehmen gegen einen Mitbewerber, der gezielt Markenrechte Dritter verletzt, nicht auf Basis des UWG vorgehen kann.

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