Das Landgericht Fulda hat mit Urteil vom 8. August 2025 entschieden, dass ein Online-Portal, das in einem Inserat widersprüchliche Netto- und Brutto-Preise angibt, irreführend handelt.
Das betroffene Portal bot die Möglichkeit, Inserate für Monteurunterkünfte zu schalten, wobei die Preisangaben in einem Inserat teils als Brutto-, teils als Nettopreise deklariert wurden. Die Klägerin hielt dies für irreführend, da die unterschiedlichen Preisangaben den Eindruck erweckten, es handele sich um Endpreise, obwohl später nur Nettopreise genannt wurden.
Das Gericht stufte die widersprüchliche Angabe von Netto- und Brutto-Preisen als irreführend ein. Die Preisübersicht des Portals gab zunächst an, dass alle Preise inklusive Mehrwertsteuer seien, während weiter unten im Text darauf hingewiesen wurde, dass es sich um Nettopreise handele, zu denen noch die Mehrwertsteuer hinzukäme. Diese unterschiedliche Darstellung der Preise führte dazu, dass Verbraucher fälschlicherweise davon ausgingen, es handele sich um die Endpreise, was eine unklare Preisauszeichnung darstelle. Das Gericht stellte fest, dass diese irreführende Darstellung gegen die Vorschriften des UWG verstößt, da die Kunden über die Art der Preisberechnung getäuscht werden.
Das LG Fulda entschied zudem, dass das Online-Portal auch für die irreführenden Angaben in Anzeigen Dritter haftet. Obwohl das Portal behauptete, es stelle lediglich Rahmenbedingungen für die Inhalte auf, bestätigte es in seinen Gestaltungsrichtlinien ausdrücklich eine redaktionelle Prüfung jedes neuen Eintrags. Da die Beklagte diese Prüfung übernommen hatte, machte sie sich die fehlerhaften Angaben zu eigen und musste daher für die irreführende Werbung haften. Zudem wies das Gericht darauf hin, dass der Umstand, dass der Fehler inzwischen behoben wurde, nicht ausreicht, um die Haftung zu entkräften, da die Beklagte nicht nur eine Änderung vorgenommen, sondern auch eine Wiederholungsgefahr zu verhindern hatte.
Fazit:
Die Entscheidung des LG Fulda zeigt, dass widersprüchliche Preisangaben, wie die Angabe von Netto- und Brutto-Preisen an verschiedenen Stellen eines Angebots, eine irreführende Preisauszeichnung darstellen und gegen das UWG verstoßen. Online-Plattformbetreiber haften auch für fehlerhafte Anzeigen Dritter, wenn sie eine redaktionelle Überprüfung der Inhalte vornehmen und sich damit die falschen Angaben zu eigen machen.

