Der Bundestag hat am 05. November 2015 den Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) angenommen. Zielsetzung der nunmehr beschlossenen und in Kürze in Kraft tretenden Gesetzesänderung ist die Vermeidung eines Vertragsverletzungsverfahrens der europäischen Kommission vor dem Hintergrund der nicht wortlautgetreuen Umsetzung der Vorgaben aus der europäischen Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken.
Die dortigen zwingenden und europaweit einheitlichen Vorgaben sollen sich nunmehr auch im Wortlaut des neuen UWG wiederfinden. Insofern ist eine inhaltliche Änderung der Gesetzeslage vom Gesetzgeber nicht bezweckt und daher durch die Rechtsprechung auch nicht zu erwarten. Im Wesentlichen geht es um strukturelle Änderungen der Paragraphenfolge und Streichung bereits überholter Regelungen, wie das grundsätzliche Kopplungsverbot. Inwieweit die Intention des Gesetzgebers sich auch in der Praxis niederschlägt, werden wir in den folgenden Monaten beobachten und Sie selbstverständlich hierüber informieren.