Klagerecht für Verbraucherschutzverbände bei Datenschutzverstößen

Auf dem Safer Internet Day hat der neue Justiz- und Verbraucherminister Heiko Maas am 11.02.2014 die Einführung eines eigenständigen Klagerechts für Verbraucherschutzverbände bei Datenschutzverstößen durch Unternehmen angekündigt.

Bislang sind Klagen von Verbraucherschutzverbänden bei Verstößen von Unternehmen gegen Datenschutzvorschriften nur möglich, wenn durch Allgemeine Geschäftsbedingungen gegen Datenschutzvorschriften verstoßen wird. Dies kann insbesondere bei der Erhebung und Verarbeitung von Kundendaten im Zusammenhang mit Werbemaßnahmen der Fall sein.

Um den Verbraucherschutzverbänden die Verfolgung von Verstößen gegen Datenschutzvorschriften zu erleichtern und unabhängig von dem Vorliegen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ermöglichen, soll ein eigenständiges Klagerecht der Verbraucherschutzverbände im Unterlassungsklagegesetz eingeführt werden. Dies wird dazu führen, dass Datenschutzverstöße von den Verbraucherverbänden zukünftig verstärkt abgemahnt und erforderlichenfalls gerichtlich verfolgt werden. Der Entwurf eines entsprechenden Gesetzes ist für April 2014 angekündigt.

Fazit:

Unternehmen sollten laufende Werbemaßnahmen auf die Einhaltung der einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften prüfen und bei der Konzeption neuer Werbemaßnahmen strikt auf die Einhaltung aller datenschutzrechtlichen Regelung achten. Andernfalls droht die verstärkte Inanspruchnahme durch Verbraucherschutzverbände mit einschneidenden rechtlichen Konsequenzen auch und gerade für die gesamten Werbemaßnahmen.

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