AG München: 500 Euro Schadensersatz für unerlaubte Online-Nutzung von Illustrationen

Das Amtsgericht München hat mit Urteil vom 14. Februar 2025 entschieden, dass ein Rechteinhaber für die unberechtigte Nutzung seiner Illustrationen auf einer Webseite einen urheberrechtlichen Schadensersatzanspruch in Höhe von insgesamt 500 Euro hat.

Der Kläger, ein Illustrator, wandte sich gegen eine katholische Pfarrei, die drei seiner Darstellungen spielender Kinder auf Werbeflyern für Erzieherstellen ohne Lizenz genutzt hatte. Außergerichtlich verlangte der Kläger 1.800 Euro, bestehend aus 300 Euro Lizenzgebühr pro Bild sowie einem 100-prozentigen Verletzerzuschlag.

Das Gericht erkannte zwar an, dass die Illustrationen aufgrund ihrer individuellen Gestaltung urheberrechtlichen Schutz genießen und die Nutzung durch die Pfarrei eine Rechtsverletzung darstellt. Es sah jedoch keine ausreichenden Nachweise für eine am Markt etablierte Lizenzierungspraxis des Klägers. Weder die vorgelegten Rechnungen noch die Preisliste reichten aus, um eine übliche Vergütungshöhe zu belegen. Mangels branchenüblicher Tarife sei der Schadensersatz daher nach § 287 ZPO zu schätzen.

Das AG München setzte die fiktive Lizenzgebühr für die drei Grafiken auf insgesamt 250 Euro fest und verdoppelte diesen Betrag als Zuschlag für die fehlende Urhebernennung. Bei der Schätzung berücksichtigte das Gericht die Nutzungstiefe, die Qualität der Illustrationen sowie einen typischerweise gewährten Mengenrabatt. Gleichzeitig verwies es auf den weiten Ermessensspielraum, der Gerichten bei der Bemessung von Schadensersatz aufgrund fiktiver Lizenzgebühren zustehe.

Fazit:

Die Entscheidung des AG München zeigt, dass Schadensersatz bei urheberrechtlichen Online-Nutzungen auch ohne nachgewiesene Markttarife zugesprochen wird, die Höhe aber erheblich vom Nachweis einer etablierten Lizenzierungspraxis abhängt. Bei unautorisierten Nutzungen können Zuschläge wegen fehlender Urhebernennung den Schaden verdoppeln. Rechteinhaber sollten ihre Lizenzierungspraxis dokumentieren, während Nutzer fremder Werke sorgfältig prüfen müssen, ob eine rechtmäßige Lizenz vorliegt.

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