Verpflichtung zur Angabe der vollständigen Firma mit Rechtsformzusatz und Anschrift in der Werbung

Die Oberlandesgerichte München und Hamm haben in den vergangenen Monaten entschieden, dass in jeder Werbung für Produkte unter Angabe ihrer wesentlichen Eigenschaften und deren Preise die gesamte Firma, so wie im Handelsregister eingetragen, einschließlich Rechtsformzusatz sowie die Firmenanschrift, klar und eindeutig angegeben werden müssen. Die Entscheidungen sind zu Printwerbungen ergangen, von einer Geltung für Werbungen im Internet als auch im TV und Rundfunk kann ausgegangen werden. „Verpflichtung zur Angabe der vollständigen Firma mit Rechtsformzusatz und Anschrift in der Werbung“ weiterlesen

Quadratisch. Praktisch. Gut. Ritter Sport setzt Formmarke vorläufig erfolgreich in Verletzungsprozess durch

Ritter Sport vertreibt die von ihr hergestellten Schokoladenprodukte nicht nur in der bekannten quadratischen Gestaltung und Verpackung, sondern ist auch Inhaberin zweier nachfolgend wiedergegebener Formmarken, die aufgrund Verkehrsdurchsetzung eingetragen wurden.
Der Hersteller der ebenfalls bekannten Milka Schokolade brachte im Jahr 2010 eine Schokolade auf den Markt, die nicht in den üblichen länglichen Verpackungen verpackt war, sondern aus zwei quadratischen Tafeln bestand, deren Verpackungen wie aus der nachfolgenden Abbildung ersichtlich miteinander verbunden waren. Die beiden Verpackungen konnten mit Hilfe einer perforierten Naht getrennt werden.
Hiergegen wandte sich Ritter Sport mit einer bei dem Landgericht Köln (LG Köln) eingereichten Klage, der das LG Köln im Ergebnis stattgab. „Quadratisch. Praktisch. Gut. Ritter Sport setzt Formmarke vorläufig erfolgreich in Verletzungsprozess durch“ weiterlesen

Simple Share Buttons