Die Oberlandesgerichte München und Hamm haben in den vergangenen Monaten entschieden, dass in jeder Werbung für Produkte unter Angabe ihrer wesentlichen Eigenschaften und deren Preise die gesamte Firma, so wie im Handelsregister eingetragen, einschließlich Rechtsformzusatz sowie die Firmenanschrift, klar und eindeutig angegeben werden müssen. Die Entscheidungen sind zu Printwerbungen ergangen, von einer Geltung für Werbungen im Internet als auch im TV und Rundfunk kann ausgegangen werden. „Verpflichtung zur Angabe der vollständigen Firma mit Rechtsformzusatz und Anschrift in der Werbung“ weiterlesen