LG Darmstadt: keine Vergütung für mit KI erstelltes Sachverständigengutachten

Das Landgericht Darmstadt hat mit Urteil vom 10. November 2025 entschieden, dass einem gerichtlichen Sachverständigen keine Vergütung zusteht, wenn er ein Gutachten unter erheblichen Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt, ohne dies offenzulegen.

Der beklagte medizinische Sachverständige, ein Professor, war vom Gericht beauftragt worden, ein Gutachten zu kieferchirurgischen Fragestellungen zu erstellen.

Nach wenigen Wochen reichte er das fertige Gutachten ein und rechnete knapp 2.400 EUR ab.

Später stellte sich heraus, dass der Sachverständige große Teile des Gutachtens mithilfe einer KI erstellt hatte und zudem keine persönliche Untersuchung der Patientin vorgenommen worden war.

Das Gericht reduzierte daraufhin die Vergütung auf null. Nach Auffassung des LG Darmstadt habe der Sachverständige nicht ausschließlich persönlich gearbeitet, obwohl er dies dem Gericht hätte anzeigen müssen. Zudem sei nicht nachvollziehbar, wer das Gutachten tatsächlich verfasst habe. Stil, Formulierungen und Aufbau des Textes wiesen typische KI-Muster auf, darunter häufige Wiederholungen von Satzanfängen, bestimmte Formatierungsfehler und generische Zusammenfassungen ohne konkreten Fallbezug. Der nicht deklarierte Einsatz von KI widerspreche den Anforderungen an gerichtliche Gutachten, da der Sachverständige für die Erstellung persönlich verantwortlich sei. Das Gutachten sei deshalb unverwertbar.

Fazit:

Ein guter und praxisrelevanter Fall, der in Zukunft sicherlich noch öfters Anlass zum Streit gegen wird. So ist darauf zu achten bei dem Einsatz der KI, dass nicht nur offengelegt wird, sondern bei einer persönlichen Arbeitsleistung nur rein unterstützend sein darf.

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