LG Darmstadt: keine Vergütung für mit KI erstelltes Sachverständigengutachten

Das Landgericht Darmstadt hat mit Urteil vom 10. November 2025 entschieden, dass einem gerichtlichen Sachverständigen keine Vergütung zusteht, wenn er ein Gutachten unter erheblichen Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt, ohne dies offenzulegen.

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