OLG Köln: Ablehnen- und Zustimmen-Buttons im Cookie-Banner müssen gleichwertig ausgestaltet sein

Das OLG Köln hat mit Urteil vom 19.01.2024 entschieden, dass die Buttons in einem Cookie-Banner zur Zustimmung und Ablehnung der Cookies so ausgestaltet sein müssen, dass sie gleichwertig sind.

Im Streit stand die inhaltliche Ausgestaltung des Cookie-Banners auf WetterOnline, welches wie folgt ausgestaltet war:

Drückte der User das Feld „Akzeptieren“, hatte er der Vorauswahl zugestimmt.

Eine Ablehnung konnte er nur in der Weise ausdrücken, in dem den Button „Einstellungen“ auswählte und dann auf dieser 2. Ebene jeweils die einzelnen Regler für unterschiedliche Rubriken aktivierte/deaktivierte.

Außerdem war auf der 1. Seite auch noch ein Button rechts oben mit der Beschriftung „Akzeptieren & Schließen [X]“ platziert.

Das OLG Köln stufte die gesamte Ausgestaltung des Cookies-Banners als wettbewerbswidrig ein, da die Zustimmungs- und Ablehnungsbanner nicht gleichwertig ausgestaltet waren. Daher können keine wirksame Einwilligung abgegeben werden. Vielmehr werde der Nutzer zu Abgabe der Einwilligung hingelenkt und von der Ablehnung der Cookies abgehalten, so dass die erteilte Einwilligung nicht als freiwillig und hinreichend aufgeklärt im Sinne von § 25 Abs. 1 TTDSG, Art. 4 Nr. 11 DSGVO angesehen werden könne.

Dies gelt auch für den Button „Akzeptieren & Schließen [X]“, bei dem die Verknüpfung dieser beiden Funktionen irreführend und intransparent sei, da für die Nutzer nicht ohne weiteres erkennbar sei, dass es sich bei „Akzeptieren & Schließen“ und dem „X“-Symbol um ein und denselben Button handele.

Fazit:

Die Entscheidung liegt auf der Linie der Rechtsprechung zur Gleichwertigkeit der Gestaltung der Einwilligung mit der Ablehnung der Cookie-Banner. Insofern sollte in keinem Fall eine gestufte Gestaltung vorgenommen werden, bei welcher erst auf der zweiten Stufe über die Einstellungen die Ablehnung möglich ist. Allerdings ist diese Gestaltung aus meiner Einschätzung nach wie vor bei einer Vielzahl der Cookie-Banner vorhanden, was dringend geändert werden sollte.

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