Das LG Düsseldorf hat mit Urteil vom 21.06.2023 entschieden, dass Werbeaussagen wie „Traumkörper ganz ohne Sport“ sowie „Mühelos definierte Muskeln“ irreführend sind, auch wenn es sich um Leser einer Fachzeitschrift handelt und damit aus Fachkreisen stammen.
Die Beklagte bot EMS-Trainingsgeräte an und warb in einer B2B-Zeitschrift mit diesen Aussagen.
Das LG Düsseldorf begründete seine Entscheidung damit, dass nicht nur dem Laien, sondern auch der Leserschaft aus Fachkreisen suggeriert würde, das Geräte rufe eine therapeutische Wirksamkeit bzw. therapeutische Wirkungen der Behandlungen vor, die sich auf die Körperstatut, den Fettgehalt des Körpers und die Beschaffenheit der Haut auswirken.
Außerdem müsse der Werbende solche Aussagen wissenschaftlich darlegen und dürfe sich nicht erst im Prozess auf ein Sachverständigengutachten berufen, was nicht geschehen ist. Eine entsprechende aussagekräftige Studie zum EMS-Training bzw. zu der Therapie mit hochintensiven Magnetimpulsen (HIFEM) müsse demnach vorgelegt werden.
Fazit:
Das Urteil zeigt erneut, dass trotz der Berücksichtigung eines durchschnittlich verständigen und informierten Verbrauchers die Gerichte immer noch einen strengen Maßstab bei Werbeaussagen mit Bezug zur Gesundheit und dem eigenen Körper anlegen, da bei den vorliegenden Werbeaussagen auch vieles dafür sprach von einer klassischen reklamehaften Anpreisung ohne nachprüfbaren inhaltlichen Aussagekern auszugehen, da es bekannter Maßen den Traumkörper ganz ohne Sport nicht gibt.