Kammergericht: Verpflichtung zur Berücksichtigung von Kosten der Online-Kreditvermittler im Rahmen der Angabe des Effektivzinses

Das Kammergericht Berlin hat mit Urteil vom 27.09.2019 die Verpflichtung aufgestellt, dass Online-Kreditvermittler etwaige Zusatzentgelte bei der Berechnung des Effektivzinses berücksichtigen müssen.

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