LG Offenburg: Werbung mit „Nach traditioneller Metzgerkunst“ wettbewerbswidrig bei bloßer handwerklicher Fertigung eines Teils des Sortiments

Das LG Offenburg hat mit Urteil vom 15.09.2017 die Werbeaussage einer Fleischerei „Nach traditioneller Metzgerkunst“als irreführend verboten, da lediglich ein Teil der Produktion handwerklich gefertigt war.

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