Werbung mit Verbraucherumfragen und Konsumententests

Eines der beliebtesten Marketinginstrumente ist die Werbung mit Verbraucherumfragen. Das OLG Köln hat sich in einem kürzlich veröffentlichten Urteil zu diesem Marketinginstrument geäußert.

In seinem Urteil hat das OLG Köln verschiedene Werbungen auf der Verpackung eines Geschirrspülmaschinenreinigers, in zwei TV-Werbespots, im Internet sowie auf Werbezetteln verboten. Auf allen Werbematerialien war mit einem Testsiegel geworben worden, auf dem der Hinweis aufgebracht war, dass 88 % der Verbraucher den Reiniger mit „sehr gut“ bewerten. Ein Hinweis darauf, wo Einzelheiten zu den Befragungen nachgelesen werden konnten fehlte ebenso wie der Hinweis darauf, dass die Bestnote der von 1 bis 5 gehenden Bewertungsskala bei der Befragung nicht „sehr gut“, sondern „ausgezeichnet“ war. „Werbung mit Verbraucherumfragen und Konsumententests“ weiterlesen

Werbung mit Stiftung Warentest künftig nur noch mit Lizenzvertrag

Seit dem 01.07.2013 ist die Verwendung des Logos der Stiftung Warentest zu Werbezwecken nur noch nach Abschluss eines Lizenzvertrages zulässig.

Die Stiftung Warentest begründet die Umstellung insbesondere mit Gründen des Verbraucherschutzes und der Missbrauchsprävention. Ein möglicherweise entstehender Gewinn durch die Lizenzeinnahmen soll in die Testverfahren investiert werden. „Werbung mit Stiftung Warentest künftig nur noch mit Lizenzvertrag“ weiterlesen

Simple Share Buttons