Seit dem 01.07.2013 ist die Verwendung des Logos der Stiftung Warentest zu Werbezwecken nur noch nach Abschluss eines Lizenzvertrages zulässig.
Die Stiftung Warentest begründet die Umstellung insbesondere mit Gründen des Verbraucherschutzes und der Missbrauchsprävention. Ein möglicherweise entstehender Gewinn durch die Lizenzeinnahmen soll in die Testverfahren investiert werden. „Werbung mit Stiftung Warentest künftig nur noch mit Lizenzvertrag“ weiterlesen