Eines der beliebtesten Marketinginstrumente ist die Werbung mit Verbraucherumfragen. Das OLG Köln hat sich in einem kürzlich veröffentlichten Urteil zu diesem Marketinginstrument geäußert.
In seinem Urteil hat das OLG Köln verschiedene Werbungen auf der Verpackung eines Geschirrspülmaschinenreinigers, in zwei TV-Werbespots, im Internet sowie auf Werbezetteln verboten. Auf allen Werbematerialien war mit einem Testsiegel geworben worden, auf dem der Hinweis aufgebracht war, dass 88 % der Verbraucher den Reiniger mit „sehr gut“ bewerten. Ein Hinweis darauf, wo Einzelheiten zu den Befragungen nachgelesen werden konnten fehlte ebenso wie der Hinweis darauf, dass die Bestnote der von 1 bis 5 gehenden Bewertungsskala bei der Befragung nicht „sehr gut“, sondern „ausgezeichnet“ war. „Werbung mit Verbraucherumfragen und Konsumententests“ weiterlesen