OLG Celle: Produkt-Werbung mit NEU unzulässig, wenn sich nur Produktname geändert hat

Das OLG Celle hat mir Urteil vom 06.Februar 2018 die Werbung für ein Arzneimittel mit „neu“ als wettbewerbswidrig verboten, da die Inhaltsstoffe seit langem von Mitbewerbern auf dem Markt angeboten wurden und das Arzneimittel lediglich einen neuen Namen erhalten hat.

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