Datenschutzbehörde Österreich: Unzulässige Forderung nach Identifizierung bei Löschungsbegehren eines Users

Die Datenschutzbehörde in Österreich hat mit Beschluss vom 08.11.2019 festgestellt, dass das Verlangen eines Online-Portals nach zusätzlicher Identifizierung eines Users, welcher lediglich mit einem Vornamen und einer E-Mail-Adresse registriert wird, im Fall der beantragten Datenlöschung nicht zulässig ist.

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