OLG Köln: KUG gilt für Bildberichterstattung auch nach DSGVO

Das OLG Köln hat sich als erstes deutsches Gericht zur aktuell kontrovers diskutierten Frage geäußert, ob das KUG auch nach Inkrafttreten der DSGVO als Rechtfertigungsgrund für die Bildberichterstattung ohne Einwilligung der gezeigten Personen herangezogen werden kann und dies mit Beschluss vom 18.06.2018 bejaht.

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