OLG Hamburg: Spitzenstellungswerbung durch Auftragstest wettbewerbswidrig

Das OLG Hamburg hat mit Urteil vom 23.05.2019 entschieden, dass die Werbung mit einem Testergebnis wettbewerbswidrig ist, welches nach eigenen Qualitätskriterien des werbenden Unternehmens durchgeführt wurde.

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