OLG Frankfurt: Markenverletzung durch Amazon bei Verwendung fremder Marke im Überschriftstext zusammen mit eigener Marke

Das Oberlandesgericht Frankfurt hat mit Urteil vom 06. Juni 2018 entschieden, dass die Verwendung einer fremden Marke in der Überschrift eines Angebots auf der Amazon-Plattform auch dann eine Markenrechtsverletzung darstelle, wenn diese zusammen mit der eigenen Marke des Anbieters abgebildet wird.

Im konkreten Streitfall ging es um einen Streit eines Markeninhabers für Textilprodukte und Amazon. Hintergrund des Streites war die Verwendung der Marke der Klägerin durch Amazon im Rahmen einer Überschrift für die Anzeige für Damenhosen. So bot Amazon selbst Damenhosen unter der Überschrift auf der eigenen Plattform unter Verwendung der klägerischen Marke zusammen mit der Beschreibung Damenhosen und einer Eigenmarke an. Die konkret beanstandete Anzeige lautet wie folgt:

„X-Damenfreizeithosen MO“

Das Landgericht hatte Amazon zur Unterlassung verurteilt, die Marke MO in der konkreten Form zu benutzen. Als Begründung führte das Landgericht an, dass die Marke MO wie eine Zweitmarke benutzt werde. Auf die Berufung von Amazon bestätigte das OLG Frankfurt die Rechtsansicht des Landgerichts. Es verurteilte Amazon aufgrund der Markenverletzung. Als Begründung führt der Senat aus, dass die Marke MO im Rahmen der Überschrift wie eine Zweitmarke benutzt werde. Anhaltspunkte dafür, dass die Marke lediglich in einer beschreibenden Art und Weise oder als dekoratives Gestaltungsmittel verwendet würde, liegen bei der Benutzung im Rahmen der Überschrift der Anzeige nicht vor. Die Begriffe „Damen Hose“ spielten im Rahmen der Überschriften nach Ansicht des Senats keine Rolle, da diese Begriffe nur die angebotenen Waren beschreiben. Demnach könnte der angesprochene Kunde die vorangestellte Marke als Herstellerangabe oder Dachmarke verstehen und die hinzu gefügte Marke der Klägerin MO als Modellname der konkreten Hose. Insofern werde die Bezeichnung MO von dem angesprochenen Verkehr nach wie vor als selbständige Bezeichnung in der Überschrift wahrgenommen. Daher liege eine Fehlvorstellung und eine markenrechtliche Verwechslungsgefahr vor. Der möglichen Interpretation von Amazon, in dem Zeichen MO eine Abkürzung für „Modell“, „Mode“, „modern“ oder eine andere beschreibende Bezeichnung anzunehmen oder dieses als reines Bestellzeichen aufzufassen, erteilte der Senat eine Absage.

Fazit:

Die Entscheidung ist aus Sicht der Markeninhaber zu begrüßen. So findet nach wie vor auf verschiedenen Verkaufsplattformen, insbesondere auf Amazon die Benutzung von erfolgreichen und bekannten Drittmarken nicht nur über die Benutzung im Rahmen der Suchfunktionen statt, sondern auch selbst in der Überschrift in Kombination mit anderen Zeichen. Soweit – wie im vorliegenden Fall – die Marke dabei eine eigene Bedeutung und einen Hinweis auf den Hersteller oder das Produkt selbst beibehält, liegt nach zutreffender Ansicht des Senates eine eigene Kennzeichenerstellung und damit eine Markenrechtsverletzung vor. Soweit Sie sich gegen die Verwendung Ihrer Marken auf Amazon wenden wollen, sollte eine Überprüfung der konkreten Verwendungsform im Rahmen des Angebotstextes, insbesondere der Überschrift erfolgen. Des Weiteren verweisen wir auf die Möglichkeit, Suchergebnisse von Wettbewerbern bei Benutzung der eigenen Marke im Rahmen der Amazon-Suchfunktion gerichtlich untersagen zu lassen.

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