In einer kürzlich veröffentlichten Entscheidung hat der Bundesgerichtshof (BGH) unmissverständlich klargestellt, dass in einer Werbeanzeige, in der für Produkte unter Angabe einzelner Ausstattungsmerkmale und des Preises geworben wird, auch die Typenbezeichnung der Produkte angegeben werden muss. Andernfalls liegt eine Irreführung durch Unterlassen im Sinne von § 5a Abs. 2 und Abs. 3 UWG vor. „Bundesgerichtshof: Typenbezeichnung von Produkten muss in Werbeanzeigen angegeben werden“ weiterlesen