Der BGH hat mit Urteil vom 17. September 2015 erneut einen Fall zu entscheiden gehabt, bei dem es um die Frage der Haftung für einen mangelnden Warenvorrat ging. In der konkreten Fallgestaltung ging es um die Werbung für ein Smartphone der Marke HUAWEI in einer Prospektwerbung der Lidl-Supermärkte sowie auf der Internetseite. Im Rahmen der nachstehend abgebildeten Werbung wurde das Smartphone zum Preis von 99,- € ab dem 01. September 2011 angekündigt, wobei es sich direkt neben der Preisangabe durch den Sternchenhinweis der Text am Seitenrand der Werbung befand: „Dieser Artikel kann aufgrund begrenzter Vorratsmenge bereits im Laufe des ersten Angebotstages ausverkauft sein.“ In der Werbung für dieses Smartphone auf der Internetseite von Lidl war zusätzlich der Hinweis „alle Artikel so lange der Vorrat reicht“ angebracht. „BGH: Haftung für mangelnden Warenvorrat auch bei Hinweis „so lange der Vorrat reicht““ weiterlesen