Das LG Berlin hat mit Urteil vom 20.12.2019 die Werbeaussage „Bis zu 90 % unter Neupreis“ als irreführend verboten, wenn unklar ist, wie hoch der ursprüngliche Verkaufspreis war.
Das LG Berlin hat mit Urteil vom 20.12.2019 die Werbeaussage „Bis zu 90 % unter Neupreis“ als irreführend verboten, wenn unklar ist, wie hoch der ursprüngliche Verkaufspreis war.