BGH: Unberechtigte Zahlungsaufforderung bei Fake-Bestellung ist Wettbewerbsverletzung

Der BGH hat mit Urteil vom 06.06.2019 seine vormalige Rechtsprechung aufgegeben und eine Verantwortlichkeit eines Unternehmens für eine unberechtigte Zahlungsaufforderung in Folge eines Identitätsdiebstahls aufgrund einer Fake-Anmeldung als unzulässige irreführende Werbung verboten.

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