Das OLG Frankfurt a.M. hat mit Beschluss vom 11.03.2026 die Entscheidung des LG Frankfurt bestätigt, wonach sich eine Mentorin und Bewusstseinstrainerin nicht gegen die Bezeichnung als „toxisch“ und „manipulativ“ wehren kann.
Das OLG Frankfurt a.M. hat mit Beschluss vom 11.03.2026 die Entscheidung des LG Frankfurt bestätigt, wonach sich eine Mentorin und Bewusstseinstrainerin nicht gegen die Bezeichnung als „toxisch“ und „manipulativ“ wehren kann.