BGH: Keine Aufgliederung nach Klassen bei Sternebewertungen, aber Angabe Anzahl und Zeitraum der Bewertungen

Der BGH hat mit Urteil vom 25. Juli 2024 entschieden, dass bei der Werbung mit einer durchschnittlichen Sternebewertung neben der Angabe der Gesamtzahl und des Zeitraums der zugrundeliegenden Kundenbewertungen keine Aufgliederung nach den einzelnen Sterneklassen erforderlich ist.

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