Das OLG Düsseldorf hat am 16.04.2026 entschieden, dass unberechtigte Patentmeldungen (Infringement-Mitteilungen) an eine Online-Plattform rechtswidrig sind, wenn sie zur Sperrung von Angeboten eines Wettbewerbers führen, und auch ohne ausdrückliche Sperraufforderung wie eine Schutzrechtsverwarnung wirken können.

