BGH: Verstoß gegen PBefG-Rückkehrpflicht durch Uber ist Wettbewerbsverletzung

Der BGH hat am 03.06.2026 entschieden, dass die aus § 49 Abs. 4 Satz 3 PBefG folgende Rückkehrpflicht für Mietwagen bei fehlendem grenzüberschreitendem Bezug nicht in den Anwendungsbereich des Unionsrechts fällt und auch nicht verfassungswidrig ist.

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