Der BGH hat in einer aktuellen Entscheidung vom 28. Juli 2015 die Verpflichtung aufgestellt, gegen Webseitenbetreiber vorzugehen und auf eine Löschung hinzuwirken, wenn diese un-wahre und ehrverletzende Tatsachenbehauptungen übernommen haben, welche ursprünglich von dem Verantwortlichen im Internet gepostet und danach gelöscht wurden.
Dem Rechtsstreit liegt eine Auseinandersetzung eines Rechtsanwaltes als Vertreter einer Interessengemeinschaft an Aktionären mit einer AG zugrunde. „Einwirkungspflicht bei Internetseiten Dritter“ weiterlesen