OLG Nürnberg: Werbung „Dann geh doch zu Netto!“ wettbewerbswidrig

Das OLG Nürnberg hat mit Urteil vom 16.10.2018 die Werbeaussage von Netto „Du willst günstigere Preise als bei Globus? Dann geh doch zu Netto!“ als irreführend verboten, wenn sich erst während des Aktionszeitraums die Preise verändern.

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