LG Berlin: Werbung „20%-Rabatt auf Hyaluronbehandlungen“ ist wettbewerbswidrig

Das Landgericht Berlin II hat mit Urteil vom 27. August 2025 entschieden, dass die Bewerbung eines pauschalen Rabatts auf Hyaluronbehandlungen wettbewerbswidrig ist, weil sie gegen das ärztliche Honorarrecht verstößt.

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