In zwei weiteren aktuell ergangenen Entscheidungen hat der BGH klargestellt, dass die Beweislast für die Tatsache, dass die in Rede stehende Ware für das in Verkehr bringen einer Ware im europäischen Wirtschaftsraum durch die Markeninhaberin oder mit deren Zustimmung bei dem Verletzer liegt, wenn sich Verletzer auf die Erschöpfung der Markenrechte gemäß § 24 MarkenG beruft. „Converse I und II – BGH Urteile zur Beweislast bei Parallelimporten“ weiterlesen