Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg hat mit Urteil vom 7. Juli 2015 entschieden, dass ein Webseitenbetreiber eine Verpflichtung zur Veränderung seines Onlinearchivs dann trifft, wenn die in diesem Onlinearchiv enthaltenen Beiträge den Namen des Betroffenen nennen und auch heute noch unter Eingabe des Namens in eine Suchmaschine aufgefunden werden. „OLG Hamburg verurteilt Verlag zur Modifikation eines Onlinearchiv wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung“ weiterlesen