Das Oberlandesgericht Köln hat sich in einem Urteil vom 4. April 2012 zu dem beliebten Marketinginstrument der Werbung mit Verbraucherumfragen oder sogenannten Konsumententests geäußert. Insofern nehmen wir dies zum Anlass, die rechtlichen Rahmenbedingungen solcher Marketinginstrumente zusammenzufassen.
Im Rahmen der aktuellen Entscheidung hat das Oberlandesgericht Köln verschiedene Werbungen auf der Verpackung eines Geschirrspülmaschinenreinigers, in zwei TV-Werbespots, im Internet sowie durch Werbezettel verboten, in welcher ein Testsiegel mit dem Hinweis aufgebracht war, dass 88 % der Verbraucher den Reiniger mit sehr gut bewerten. „Werbung mit Konsumententests“ weiterlesen