EuGH: Rückforderung verlorener Spieleinsätze durch schnellere EU-Kontenpfändung erleichtert

Der EuGH hat am 21.05.2026 entschieden, dass bei der Beurteilung der Dringlichkeit eines Europäischen Beschlusses zur vorläufigen Kontenpfändung auch mehrere Jahre zurückliegendes Verhalten des Schuldners sowie ein die Vollstreckung behinderndes Gesetz im Ansässigkeitsstaat des Schuldners berücksichtigt werden können.

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