Das OLG Frankfurt hat mit Urteil vom 21. Juni 2012 die Angabe „CE-geprüft“ in der Werbung als wettbewerbswidrig verboten.
Das OLG Frankfurt hat die Auffassung vertreten, dass die Angabe „CE-geprüft“ bei dem angesprochenen Verbraucher den Eindruck erzeugen könne, dass das so beworbene Produkt durch eine vom Hersteller unabhängige Stelle überprüft worden sei. In Anbetracht der Tatsache, dass mit dieser Konformitätserklärung aber lediglich der Hersteller bestätigt, dass sein Produkt mit den einschlägigen Vorschriften übereinstimmt, sei die Angabe irreführend und damit wettbewerbswidrig. „OLG Frankfurt: Angabe „CE-geprüft“ irreführend“ weiterlesen