Das Verwaltungsgericht Hamburg hat mit Urteil vom 15. Dezember 2025 entschieden, dass ein Schüler auch ohne ausdrückliches Verbot von KI-Anwendungen wie ChatGPT bei Prüfungen nicht auf diese zurückgreifen darf.
Das Verwaltungsgericht Hamburg hat mit Urteil vom 15. Dezember 2025 entschieden, dass ein Schüler auch ohne ausdrückliches Verbot von KI-Anwendungen wie ChatGPT bei Prüfungen nicht auf diese zurückgreifen darf.