VG Hamburg: Auch ohne ausdrückliches Verbot darf ChatGPT nicht von Schülern bei Prüfungen benutzt werden

Das Verwaltungsgericht Hamburg hat mit Urteil vom 15. Dezember 2025 entschieden, dass ein Schüler auch ohne ausdrückliches Verbot von KI-Anwendungen wie ChatGPT bei Prüfungen nicht auf diese zurückgreifen darf.

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