Landgericht Berlin: Irreführende Werbung mit „Online-Fahrschule“

Das Landgericht Berlin hat mit Urteil vom 26.09.2019 entschieden, dass der Betrieb eines Online-Portals, auf welcher verschiedene Fahrschulen ihre Dienste anbieten und bewerben konnten, wettbewerbswidrig ist, wenn der Portalbetreiber keine eigenen Lizenz zum Betrieb einer Fahrschule besitzt.

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