LG Hamburg: Handlungspflicht bei rechtswidrigen Online-Einträgen auf Drittseiten

Das LG Hamburg hat mit Urteil vom 26.07.2016 entscheiden, dass ein Unternehmen eine Handlungspflicht bei fehlerhaften Online-Einträgen auf Drittseiten nach deren Kenntnisnahme besitzt, auch wenn diese Inhalte ohne Kenntnis durch Dritte verursacht wurden.

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