Am 31.01.2012 hat das Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG Düsseldorf) in einem einstweiligen Verfügungsverfahren entschieden, dass Samsung weder den Tablet PC Galaxy Tab 8.9 noch den Tablet PC Galaxy 10.1 in Deutschland vertreiben darf.
In dem hier maßgeblichen einstweiligen Verfügungsverfahren wehrt sich Apple gegen die Einführung des nachfolgend abgebildeten Tablet PC Galaxy Tab 8.9 sowie des Tablet PC Galaxy Tab 10.1 wie aus der nachfolgenden Abbildung ersichtlich in Europa und insbesondere in Deutschland. „Von iPads und Tabs: OLG Düsseldorf verbietet den Vertrieb der Samsung Galaxy Tabs 8.9 und 10.1 in Deutschland“ weiterlesen