Das LG Wiesbaden hat mit Urteil vom 27.05.2020 entschieden, dass die Online-Werbung eines Maklers „Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite“ eine unzulässige Werbung für eine Rechtsdienstleistung darstellt.
„LG Wiesbaden: Online-Werbung eines Maklers mit „Rat und Tat“ ist unzulässig“ weiterlesen