Der international vielbeachteten Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur grundsätzlichen Zulässigkeit des second-hand Handels mit Softwarelizenzen im Sommer 2012 und der nachfolgenden Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) Mitte 2013 hat nun das Landgericht Hamburg zwei AGB Klauseln aus Softwarelizenzverträgen des SAP Konzerns, die den Weiterverkauf von Lizenzen unter Zustimmungsvorbehalt durch SAP stellten, für unzulässig erklärt.
Mit der Klage wollte ein Handelsunternehmen, das gebrauchte Lizenzen von Unternehmen aufkauft und weiter vermarktet, die Feststellung der Unzulässigkeit von drei Klauseln aus SAP Softwarelizenzverträgen erreichen. Die angegriffenen Klauseln regeln „Weitere Entscheidung des Landgerichts Hamburg zum Handel mit gebrauchten Softwarelizenzen“ weiterlesen