Das Amtsgericht Bremen hat mit Urteil vom 17. August 2018 entschieden, dass eine Online-Kundenbewertung auf Google Maps mit der Headline „Ich fühle mich betrogen“ noch eine zulässige Meinungsäußerung darstellt.
Das Amtsgericht Bremen hat mit Urteil vom 17. August 2018 entschieden, dass eine Online-Kundenbewertung auf Google Maps mit der Headline „Ich fühle mich betrogen“ noch eine zulässige Meinungsäußerung darstellt.