OLG Köln: Einschränkung des fliegenden Gerichtsstands gilt nicht für jede Online-Werbung

Das Oberlandesgericht Köln hat mit Urteil vom 5. September 2025 entschieden, dass die Ausnahmevorschrift des § 14 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 UWG zum fliegenden Gerichtsstand eng auszulegen ist und nicht pauschal für jede Form der Online-Werbung gilt.

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