OLG Nürnberg: Keine deutsche Gerichtsbarkeit bei Streit um Kontosperre einer Influencerin

Das Oberlandesgericht Nürnberg hat mit Urteil vom 19. August 2025 entschieden, dass deutsche Gerichte für eine Klage einer Influencerin gegen die Sperrung ihres Social-Media-Kontos nicht zuständig sind, wenn das betroffene Netzwerk von einer in Irland ansässigen Gesellschaft betrieben wird und eine ausschließliche Gerichtsstandsvereinbarung zugunsten Irlands besteht.

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